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Kfz-Vollkasko Versicherung trotz Schufa: Infos rund um die Selbstbeteiligung und Werkstattbindung

Mit einer Kaskoversicherung, gerade mit der Kfz-Vollkasko, schützen Sie Ihr Fahrzeug umfangreich. Allerdings kostet Sie dieser umfassende Schutz höhere Beiträge, als Sie bei der reinen Haftpflichtversicherung zahlen müssten. Etliche Versicherungsverträge locken Sie daher mit zwei Möglichkeiten, über die Sie aktiv die Beiträge reduzieren können: die Selbstbeteiligung und die Werkstattbindung. Doch was verbirgt sich hinter den Vertragsbestandteilen und lohnt es sich, einen Vertrag mit ihnen abzuschließen? Müssen Sie gegebenenfalls auf etwas achten oder kann Ihnen die Sparlösung im Endeffekt sogar schaden? Dieser Artikel klärt Sie auf.

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KFZ Vollkasko trotz Schufa - In der Vorstellung: die Selbstbeteiligung

Verträge in der Kfz-Versicherung mit der Selbstbeteiligung kommen beileibe nicht nur bei den Kaskoversicherungen vor. Selbst die reine Kfz-Haftpflicht können Sie mit dem Zusatzpunkt, der Selbstbeteiligung, abschließen. Der Vertragsinhalt bewirkt besondere Konditionen:

• Niedrigere Beiträge
• Höhe der Selbstbeteiligung oft individuell
• Selbstbeteiligung fällt jeweils im Schadensfall an
• Kann bei finanziellen Engpässen zu Schwierigkeiten führen

Die meisten Kunden, die einer Eigenbeteiligung im Schadensfall einwilligen, gehen den Weg, um die Beiträge für die Kfz-Versicherung zu reduzieren. Je nach Höhe der Eigenleistung kann die Ersparnis durchaus beträchtlich ausfallen. Bei einer reinen Kfz-Haftpflicht beläuft sich die Selbstbeteiligung zumeist im Bereich von 100,00 bis 150,00 Euro. In der Kfz-Teilkasko kann der Betrag bis auf 300,00 Euro ansteigen; in der Vollkasko hingegen sind Eigenleistungen von bis zu 1.000,00 Euro durchaus gängig. In der Regel wird Ihnen der Betrag von der Versicherung vorgegeben, Sie haben jedoch oft die Möglichkeit, auf die Betragshöhe einzuwirken und andere Konditionen zu vereinbaren. Hier gilt ein einfaches Prinzip: Umso höher die Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto geringer werden die Versicherungsbeiträge.

Die Selbstbeteiligung bei Schufa Einträgen birgt Gefahren

Auf den ersten Blick fällt Ihnen als Versicherungsnehmer der Spareffekt ins Auge. Reduziert sich der Jahresbeitrag der Kfz-Vollkasko trotz Schufa durch eine hohe Selbstbeteiligung um einen dreistelligen Betrag, lohnt sich der Abschluss eines solchen Vertrags doch auf jeden Fall? Mitnichten. Denn die Selbstbeteiligung kann Sie in massive Bedrängnis bringen und eventuell sogar einen Eintrag in der Schufa zur Folge haben.

Die vertraglichen Bestandteile regeln, dass Sie bei jedem Schadensfall einen Teil der Kosten selbst übernehmen, wenn Sie eine Kfz-Versicherung mit Selbstbeteiligung abschließen. Dies ist bei jeder Form der Autoversicherung vorgesehen. Möchten Sie den Versicherungsbeitrag massiv reduzieren und vereinbaren daher eine Selbstbeteiligung von 1.000,00 Euro oder gar mehr, müssen Sie diese Summe bei jedem gemeldeten Schaden aus der eigenen Tasche aufbringen, sobald die Versicherung Ihnen eine Kostenzusage erteilt. Einige Beispiele:

• Sie haben einen Glasschaden und die Frontscheibe muss getauscht werden. Der Austausch samt Einbau kostet rund 800,00 Euro, Sie vereinbarten eine Selbstbeteiligung von 300,00 Euro. Direkt in der Werkstatt müssen Sie nun die dreihundert Euro bezahlen, während Ihre Kaskoversicherung den restlichen Betrag übernimmt.
• Durch Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren hat Ihr Fahrzeug eine große Beule im Heck, die Behebung kostet 1.000,00 Euro. Ihre Selbstbeteiligung beläuft sich auf dieselbe Höhe. Sie zahlen in diesem Fall die Reparatur vollständig aus der eigenen Tasche.

Je nach Häufigkeit der Schäden kann es durchaus geschehen, dass Sie innerhalb eines Versicherungsjahres mehrfach die Selbstbeteiligung aufbringen müssen. Gerade bei Vielfahrern, die immer wieder von Glasschäden geplagt werden, passiert das häufiger. Ist Ihre finanzielle Situation angespannt, kann Ihnen das Aufbringen einer hohen Eigenleistung sprichwörtlich den Hals brechen. Können Sie den Betrag nämlich nicht entrichten, darf die Werkstatt Ihr Fahrzeug zurückhalten. Die unbezahlte Rechnung kann zudem zu einem Eintrag in der Schufa führen.

Tipp: Rechnen Sie vor dem Abschluss eines Vertrags mit Selbstbeteiligung aus, welche Summe Sie grundsätzlich zur Verfügung haben. Nehmen Sie lieber höhere Versicherungsbeiträge in Kauf, als dass Sie einer hohen Eigenleistung zustimmen und sie schließlich nicht entrichten können. Es ist zudem sinnig, einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung bei Vertragsabschluss zur Seite zu legen. Sollte ein Versicherungsschaden entstehen, haben Sie das Geld somit sicher zur Hand, ohne einen Schaden können Sie sich nach einem Jahr an Ihrem Ersparten freuen.

Nicht nur bei Selbstbeteiligung: Nicht jeden Schaden melden

Finanzexperten raten, auch bei Vorliegen einer Kaskoversicherung nicht gleich jeden Schaden an die Versicherung zu melden. Jetzt fragen Sie sich sicherlich, wozu Sie dann die Kaskoversicherung benötigen, schließlich kommt die Versicherung nur für gemeldete Schäden auf. Doch gerade in der Vollkasko ist dieses Vorgehen sinnvoll. Die Kfz-Versicherungen merken sich Schadensmeldungen und tauschen sich bei einem Versicherungswechsel durchaus untereinander aus. Meldeten Sie in der Vergangenheit zahlreiche Kleinschäden, gelten Sie bei einer neuen Versicherung direkt als Risikokunde. Dieser Fakt wirkt sich nicht nur negativ auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung trotz Schufa aus, sondern gleichfalls auf die Beitragshöhe. Halten Sie sich - sofern es Ihnen finanziell möglich ist - daher an folgende Ratschläge:

  • Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro sind empfehlenswert.
  • Die Eigenleistung bei einer Vollkasko sollte bei mindestens 300,00 Euro liegen.
  • Tragen Sie Vollkaskoschäden bis zu einer Höhe von 1.300,00 Euro nach Möglichkeit selbst.
  • Melden Sie Vollkaskoschäden bis zu dieser Höhe nicht, können Sie die Selbstbeteiligung nach oben hin anpassen.
  • Legen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung zur Seite. Ein Sparbuch oder auch ein Tagesgeldkonto ist hierbei ratsam.

Die Werkstattbindung - nicht immer eine Lösung

Auch die Werkstattbindung ist ein beliebtes Mittel, um die Beiträge in der Kaskoversicherung zu reduzieren. Sie genießen als Versicherungsnehmer günstigere Konditionen, stimmen im Gegenzug jedoch zu, Ihr Fahrzeug nur in ausgewählten Werkstätten reparieren zu lassen. An dieser Stelle tauchen bereits die ersten Probleme auf:

  • Besitzen Sie einen Neuwagen, kann der Hersteller auf Kulanzleistungen verzichten, wenn Sie keine Vertragswerkstatt nutzen. Die Gewährleistungsfrist bleibt von der Nutzung fremder Werkstätten allerdings unberührt.
  • Für Leasingfahrzeuge ist eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung in den meisten Fällen schlichtweg ungeeignet. Sie mieten das Fahrzeug durch den Leasingvertrag nur, daher kann Ihnen der Leasinggeber vorschreiben, welche Werkstätten Sie aufsuchen. Sollten Sie eine Kfz-Vollkasko mit Werkstattbindung abschließen und fremde Werkstätten aufsuchen, verstoßen Sie mitunter gegen den Leasingvertrag, was zur Kündigung führen kann.
  • Dasselbe Problem wie bei Leasingfahrzeugen kann bei finanzierten Autos auftreten. Auch hier kann Ihnen der Kreditgeber vorschreiben, Reparaturen nur vom Hersteller durchführen zu lassen.

Bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen müssen Sie daher vor Abschluss der Kfz-Vollkasko stets prüfen, ob die Werkstattbindung nicht gegen den Kredit- oder Leasingvertrag verstößt. Einige Verträge erlauben Ihnen die Nutzung von Drittwerkstätten. Prüfen Sie, ob die Drittwerkstätten nicht mit denen von der Kfz-Versicherung übereinstimmen. Einige Leasing- und Finanzierungsgesellschaften arbeiten durchaus mit Werkstattketten zusammen, die auch von Kfz-Versicherungen als Partner genutzt werden.

Wenn die Werkstattbindung erlaubt ist: Werkstätten überprüfen

Widerspricht Ihr Finanzierungsvertrag nicht dem Abschluss einer Vollkasko mit Werkstattbindung oder gehört Ihnen das Auto vollständig selbst, sollten Sie sich dennoch nicht nur von der Preisersparnis blenden lassen. Autoversicherungen arbeiten mit den unterschiedlichsten Werkstätten zusammen. Leben Sie in einem dicht besiedelten Gebiet oder direkt in der Stadt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie eine der vorgegebenen Werkstätten problemlos erreichen. Nicht aber, wenn Sie auf dem Land wohnen. Hier können Sie durchaus weite Wegstrecken vor sich haben, nur um die Versicherungswerkstatt aufzusuchen. Daher:

Prüfen Sie von der Vollkasko genannten Werkstätten und schauen Sie, wie weit sie jeweils entfernt sind.

Was geschieht, wenn Sie eine eigene Werkstatt aufsuchen?

Der Grund, weshalb Ihnen einige Versicherungsgesellschaften die Vollkasko mit einer Werkstattbindung anbieten und im Gegenzug die Beiträge reduzieren, verbirgt sich im Hintergrund. Die Versicherung handelt mit bestimmten Werkstätten besondere Konditionen aus. Die Reparaturleistung wird von der Werkstatt eigens für die Versicherungen anders berechnet, sodass die Versicherer einen geringeren Betrag zahlen, als ein gewöhnlicher Kunde. Da die Versicherung den Werkstätten neue Kunden schickt, profitieren die Werkstätten zu einem gewissen Teil von der Regelung.

Problematisch wird dies für Sie als Kunde, wenn Sie trotz Werkstattbindung eine fremde Werkstatt aufsuchen. Es mag sein, dass Sie besondere Schäden nur beim Hersteller reparieren lassen möchten oder schlichtweg mit der Versicherungswerkstatt in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen machten. Lassen Sie den der Versicherung gemeldeten Schaden nun in einer eigenen Werkstatt beheben, muss die Vollkasko nicht die gesamte Schadenshöhe tragen:

• Sie zahlen ohnehin Ihre Selbstbeteiligung, sofern Sie eine vereinbart haben.
• Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten in der Höhe, die in der Versicherungswerkstatt berechnet worden wären.
• Sie zahlen die Differenz zusätzlich zur Selbstbeteiligung.
• Die Versicherung kann Sie mit einer Vertragsstrafe belegen.
• Die Versicherung kann Ihre Selbstbeteiligung aufstocken oder den Beitragsrabatt wegen Vertragsverstoß rückgängig machen.

Überlegen Sie daher im Vorfeld genau, ob Sie eine Kfz-Vollkasko mit einer Werkstattbindung abschließen. Sie brauchen sich jedoch keine Gedanken machen, dass bei einem von Ihnen komplett bezahlten Fahrzeug die Gewährleistungsfrist verkürzt wird, nur weil Sie Versicherungswerkstätten und keine Vertragswerkstätten des Herstellers oder Verkäufers aufsuchen. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, auf Kulanzleistungen kann der Verkäufer oder Hersteller jedoch verzichten, falls Sie eine fremde Werkstatt nutzen.

Fazit: Die Selbstbeteiligung und Werkstattbindung ist nicht immer sparwirksam

Mit beiden Vertragsoptionen können Sie deutliche Versicherungsbeträge in der Vollkasko - und auch in der Teilkasko - einsparen. Dies trifft auf Sie aber nur zu, wenn Sie sich mit den vertraglichen Nachteilen und Ungewissheiten anfreunden können. Gerade die Selbstbeteiligung kann bei mehreren Schäden innerhalb eines Jahres durchaus ein Loch in Ihre Haushaltskasse reißen und zu finanziellen Problemen oder gar einem Eintrag in der Schufa führen. Die Werkstattbindung hingegen hilft Ihnen zwar beim Sparen, steht jedoch Leasing- und Finanzierungsverträgen mitunter entgegen.

Sparen Sie bei der Vollkasko doch auf einen ganz anderen Weg: Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Kfz-Vollkaskoversicherungen und finden Sie einen Versicherungsvertrag ohne die Optionen. Oder suchen Sie über unseren Tarifrechner gezielt nach einer Vollkasko, die zwar auf einer Selbstbeteiligung oder Werkstattbindung beruht, Ihnen aber Freiheiten bietet oder Versicherungswerkstätten enthält, die Sie im Schadensfall ohnehin aufsuchen würden.

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KFZ Versicherung trotz Schufa ohne Vorkasse

KFZ Versicherung ⚡ Bonität und Schufa Eintrag

Eine Auto Haftpflichtversicherung ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Autokäufer fürchten bei einer negativen Bonität, dass der benötigte Versicherungsschutz bei der Überprüfung der Schufa Einträge durch den Versicherer abgelehnt wird. Dieses ist aber in den wenigsten Fällen so. Die KFZ Versicherung selbst wird in fast allen Fällen trotz Schufa Eintrag und negativer Bonität gewährt.

Auto versichern trotz negativer Bonität

Die Praxis zeigt, dass die negative Bonität in den wenigsten Fällen überprüft wird. Der Versicherungsabschluss einer KFZ-Versicherung wird somit auch bei größeren Verpflichtungen trotz Schufa möglich. Ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherer und die Berechnung der individuell günstigsten KFZ Versicherung Tarife lohnt sich, um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erziehlen. Somit kann auch ohne Vorkasse und trotz Risikoeinstufung monatlich gezahlt werden.